Die Fraktionen der Verbandsversammlung zu wichtigen Themen

Michael Reul, CDU-Fraktionsvorsitzender

April 2025

Hessische Umsetzung des BTHG muss einfacher werden

Die Mehrheit der Fraktionen in der letzten Verbandsversammlung war sich einig. Die Umsetzung des BTHG in Hessen erfordert einen Paradigmenwechsel. Die Systematik der Personenzentrierung in Hessen muss reformiert und weiterentwickelt werden. Mittlerweile schildern alle Beteiligten eindrucksvoll, wie komplexe Verfahren und aufwändige Bedarfsprüfungen sowohl die Verwaltung als auch die Träger überfordern. Entscheidend ist, wir brauchen eine ehrliche, ergebnisoffene Debatte zu den Verfahren und zur Vereinfachung der Leistungs- und Finanzierungssystematik. Noch stehen wir am Anfang dieser Diskussion. Wir müssen bereit sein, Grundsätzliches zu ändern. Es geht nicht nur um Strukturdebatten, sondern insbesondere darum, die knappen personellen und finanziellen Mittel zielgerichtet einzusetzen. Und dies im Ergebnis zum Wohle der Menschen mit Behinderung.
Die CDU-Fraktion hat zwei zentrale Forderungen. Fachkräfte beim LWV sollen sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Fachkräfte bei Leistungserbringern gehören nicht an den Schreibtisch.
Ziel muss sein, weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für die Menschen. Bei gleichzeitig effizientem Mitteleinsatz verbessert dies am Ende auch die Qualität der Hilfen. Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Verbandsversammlung zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die Verwaltung wird zeitnah Schritte einleiten und Maßnahmen ergreifen, die einfache und schnelle Verfahren bei der Umsetzung des BTHG ermöglichen.


Carsten Müller, SPD-Fraktionsvorsitzender; Albrecht Fritz, FW-Fraktionsvorsitzender; Dr. Stefan Naas, FDP-Fraktionsvorsitzender

April 2025

Neustart im LWV: Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) steht an einem Wendepunkt. Die Fraktionen von SPD, FDP und Freie Wähler haben sich entschieden, die Koalition mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu beenden. Wir haben diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen. Sie ist das Ergebnis intensiver Gespräche und gemeinsamer Überlegungen. In den vergangenen Monaten wurde immer deutlicher, dass die Vorstellungen über die Zukunft des LWV zwischen den bisherigen Partnern zu weit auseinanderliegen. In einer so herausfordernden Situation braucht es Klarheit, Entschlossenheit und ein gemeinsames Verständnis für die nächsten Schritte. Deshalb haben wir uns für einen Neuanfang entschieden.
Die Herausforderungen, vor denen der LWV steht, sind groß. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen ist sehr komplex. Die Verfahren sind in ihrer jetzigen Form zu aufwendig, zu bürokratisch und oft schwer verständlich – sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Leistungserbringer und nicht zuletzt für die betroffenen Menschen. Es entstehen lange Wartezeiten von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Zugleich steigen die Kosten massiv, während die personellen und organisatorischen Kapazitäten an ihre Grenzen stoßen. Die kommunale Ebene, die den LWV finanziert, wird durch die kontinuierlich wachsende Umlage erheblich belastet. Ohne Kurskorrektur droht in den kommenden Jahren eine zusätzliche finanzielle Belastung von mehreren hundert Millionen Euro. Das ist nicht länger hinnehmbar.
Als verantwortliche Fraktionen wollen wir handeln. Unser Ziel ist es, das System der Eingliederungshilfe in Hessen so weiterzuentwickeln, dass es langfristig tragfähig, verständlich und effizient ist. Dafür braucht es neue Wege, neue Ideen und eine ehrliche Analyse der bisherigen Strukturen. Wir sprechen uns deshalb für eine umfassende Evaluation der Leistungs- und Finanzierungssystematik aus. Dabei geht es nicht nur um Zahlen und Prozesse, sondern um die Frage, wie Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in Hessen konkret und verlässlich gestaltet werden kann. Wir wollen praxistaugliche, einfache und gleichzeitig qualitativ hochwertige Lösungen – im Sinne der Betroffenen und mit Blick auf die verfügbaren Ressourcen.
Diese Reform ist nur im engen Austausch mit unseren Partnern vor Ort möglich: mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, mit den Einrichtungen, den Verbänden, den kommunalen Vertretungen und nicht zuletzt mit den Menschen mit Behinderungen selbst. Ihre Erfahrungen und Perspektiven müssen in den Prozess einfließen. Die Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist für uns Voraussetzung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung.
Gleichzeitig wissen wir, dass all diese Veränderungen nur gelingen können, wenn wir die Mitarbeitenden im LWV mitnehmen. Sie leisten seit Jahren engagierte und verantwortungsvolle Arbeit – unter schwieriger werdenden Bedingungen. Ihre Erfahrung und ihr Wissen sind unverzichtbar. Es ist deshalb unser ausdrückliches Anliegen, die künftige Neuausrichtung auch als Chance für Entlastung, Klarheit und bessere Rahmenbedingungen zu nutzen. Der LWV braucht stabile Strukturen und motivierte Beschäftigte, um seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Wir sind sicher, dass unsere Landesdirektorin Susanne Simmler und unser Finanzdezernent Dieter Schütz gestützt durch SPD, FDP und Freie Wähler den LWV mit Verlässlichkeit und Sachverstand sicher durch die Zeit des Umbruchs steuern werden.
Unser Ziel ist es, die finanzielle, organisatorische und personelle Stabilität des LWV zu sichern. Gleichzeitig wollen wir die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen stärken. Wir stehen bereit, gemeinsam mit allen Beteiligten neue Wege zu gehen – offen, konstruktiv und mit dem Willen zur Veränderung. Der LWV soll ein verlässlicher Partner bleiben – und wieder zu einem Ort werden, an dem gute Arbeit für die Menschen möglich ist.
Wir laden alle ein, diesen Weg mit uns zu gestalten.


Porträt Michael Thiele

Michael Thiele, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

April 2025

Ende der Vierer-Koalition

Die Verabschiedung des BTHG hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Sein Ziel ist es, personenzentrierte, individuelle Hilfen zur Verfügung zu stellen, um die Betroffenen – entsprechend ihren Möglichkeiten – in den kommunalen Sozialraum einzubinden. Die Folge war eine nachhaltige Strukturreform des LWV Hessen.
Die Umsetzung dieser Reform war beispielhaft in Deutschland. Mit der Einführung des PIT wurde ein letzter, entscheidender Schritt vollzogen. Es konnte eine passgenaue Analyse der Bedarfe der betroffenen Hilfeempfänger erreicht werden. Heute wissen wir, dass die persönlichen individuellen Bedarfe der Betroffenen größer und umfänglicher sind als das, was bisher ermittelt wurde. Neben den üblichen Fallzahlsteigerungen und den Tariferhöhungen, welche den überwiegenden Anteil der Erhöhung der Kosten der Eingliederungshilfe ausmacht, ergab sich ein bemerkenswerter Anteil an zusätzlichen Kosten.
Im Rahmen der Koalitionsgespräche war die Fraktion B90/Die Grünen jederzeit bereit, Sparvorschläge vorzulegen mit dem Ziel, den Trägern des Verbandes möglichst zusätzliche Kosten zu ersparen. Angeblich reichten diese Sparvorschläge der Grünen zu keinem Zeitpunkt aus, waren aber dennoch weitreichender als das, was jetzt seitens von CDU und SPD an Sparmaßnahmen vorgeschlagen wurde. Schlimmer noch: In den Vorschlägen von CDU und SPD wird von einer Absenkung der Standards der Vereinfachung von Prozessen und von einem Paradigmenwechsel gesprochen, der befürchten lässt, dass der Kern des BTHG, die Personenzentrierung, in Gefahr ist und die langjährige und erfolgreiche Arbeit einem kurzsichtigen Pragmatismus geopfert werden soll.
Es bleibt festzuhalten, dass nicht eine mangelnde Kooperation seitens der Grünen ausschlaggebend für den Bruch der Koalition war, sondern vielmehr nun auch eine schwarz-rote Koalition im LWV Hessen angestrebt wird.


Michael Reul, CDU-Fraktionsvorsitzender

Januar 2025

Der Wald von morgen – Stiftungsforsten Kloster Haina

Die Stiftungsforsten Kloster Haina (SKH) sind ein Regiebetrieb des LWV Hessen. Das wissen die Wenigsten. Neben den Waldflächen in Haina und in Merxhausen mit insgesamt 7.468 Hektar bewirtschaften die 26 Mitarbeiter des SKH auch 58 Hektar Waldfläche in Herborn. Zudem werden die vom Forstamt Darmstadt betreuten 123 Hektar großen Flächen des Hospitalfonds Hofheim verwaltet.
Dass Waldbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels nicht einfach ist, hat jeder von uns schon einmal gehört. Für den LWV Hessen als Besitzer der Waldflächen gilt es, seinen Wald und dessen Bewirtschaftung zukunftsfähig aufzustellen. Die Verbandsversammlung hat im Dezember 2024 richtigerweise Aspekte zur Optimierung der Betriebsführung der SKH beschlossen. Der Forstbetrieb wird auf die SAP-Finanzbuchhaltung des LWV Hessen umgestellt und man nutzt in diesem Bereich demnächst die Dienstleistungen und die Strukturen des Verbandes.
Ein neues junges Führungsduo in der Forstbetriebsleitung, Martha Töppe und Dr. Fabian Schwaiger, sollen zudem für den notwendigen Schwung bei der Weiterentwicklung der SKH sorgen. Neben der naturnahen Waldbewirtschaftung geht es insbesondere darum, dass unter Beachtung des Stiftungszweckes die Zukunftsfähigkeit der SKH sichergestellt wird. Die zukünftigen Herausforderungen brauchen neue Denkanstöße und Ideen in einem hochkomplexen Fachgebiet. Unser Wald muss auch im nächsten Jahrzehnt wirtschaftlich betrieben werden. Die CDU-Fraktion wird die wichtige personelle und strukturelle Neuaufstellung der SKH im Blick behalten. Die Weichen für den Wald von morgen müssen frühzeitig gestellt werden. Ein erster Schritt ist getan!


Renate Meixner-Römer, SPD-Fraktion

Januar 2025

Reformen in der Eingliederungshilfe erforderlich

Steigende Fallzahlen in der Eingliederungshilfe und Tariferhöhungen führen beim eingebrachten Haushalt 2025 zu Mehraufwendungen von 157,7 Millionen Euro auf nunmehr 2,537 Milliarden Euro. Diese Steigerung der Verbandsumlage muss von unseren Trägern, den kreisfreien Städte und Landkreisen, aufgebracht werden. Wir stehen als LWV in einer besonderen Verantwortung, da die finanzielle Lage in der kommunalen Familie ebenfalls sehr angespannt ist. Wir begrüßen die von Landesdirektorin Suanne Simmler erlassene Haushaltssperre, die bereits jetzt zu Beginn des Haushaltes 2025 in Kraft tritt. Schon im Jahr 2024 ist sie ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung gewesen. Gleichzeitig beobachten wir mit Sorge, dass der Anstieg der Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe auch durch die neue Leistungsfinanzierung in Hessen bedingt ist. Wir sind als LWV selbst gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Wir müssen die Leistungen effizienter, wirtschaftlicher und unbürokratischer erbringen. Konkret muss geprüft werden, welche internen Vorgaben und welche Regeln zwischen den Vertragsparteien reformbedürftig sind. Uns erreichen viele Rückmeldungen, dass die gut gemeinte Umsetzung in Hessen zu großen Problemen in der Praxis sowohl bei den Leistungserbringern wie auch in der Bearbeitung der Einzelfälle beim LWV führt. Ein deutlich entschlackter Hilfeplan und mehr pauschale Regelungen in der Vergütung könnten hier u.a. zu einer Optimierung des Systems führen. Damit geben wir unseren Anspruch, adäquate und personenzentrierte Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu erbringen, nicht auf. Noch im ersten Quartal 2025 möchten wir zu ersten tragfähigen Lösungen im Sinne aller Beteiligten in der Eingliederungshilfe kommen, damit wir bei knapper werdenden Finanzmitteln unseren gesetzlichen Auftrag gut ausfüllen können.


 

Porträt Michael Thiele

Michael Thiele, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Januar 2025

Studienfahrt der Koalition im LWV-Hessen in die Niederlande

Im Jahre 2015 wurde in den Niederlanden ein Gesetz zur Neuregelung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zum ersten Arbeitsmarkt verabschiedet. Statt gesplitteter Zuständigkeiten liegt die Aufgabe bei den Kommunen, die sich über Jobangebote und Dienstleister in Form von regionalen Netzwerken organisieren. Ein Großteil der Arbeitsaufträge sind kommunale ausgeschriebene Arbeitsaufträge, die über die Arbeitsgruppen kostengünstig umgesetzt werden können.
Die individuelle Arbeitsleistungsermittlung wird mit einem zertifizierten Verfahren, dem sogenannten Lohnwertmessverfahren, ermittelt. Hierbei werden bis zu 80 Prozent Lohnkostenzuschüsse im Rahmen des gesamten Verfahrens, was über drei Jahre dauert, erstattet. Die ermittelte Mindestarbeitsleistung des Betroffenen muss dabei bei 30 Prozent liegen. Die Betroffenen selbst erhalten Mindestlohn, was bedeutet, dass sie in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu gestalten. Aus dem Sozialhilfesystem fallen sie hierdurch heraus.
Die Zugangsverfahren sind klar geregelt. Anträge können jederzeit immer wieder erneut gestellt werden. Sichergestellt ist eine persönliche Begleitung einer Rechtsperson über den gesamten Feststellungszeitraum, von der Antragstellung bis zum Übergang und der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten regelmäßige Unterstützung durch kontinuierliche Beratung und dem Besuch am Arbeitsplatz selbst. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, das Arbeitskräftepotenzial von neuen Personengruppen zu nutzen, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. Die Arbeit wird entweder in Form von Einzelarbeitsplätzen in den Betrieben umgesetzt oder auch in Form von Gruppen von 5 bis 100 Personen. Arbeitsplätze und Arbeitsgelegenheiten werden individuell nach Fähigkeiten und Fertigkeiten gestaltet.


Dr. Stefan Naas, FDP-Fraktionsvorsitzender

Januar 2025

Freie Demokraten stehen für stabile Finanzen

„Eine Politik, die rechnen kann“ – dieses Motto begleitet die Freien Demokraten und ist auch für unsere Arbeit im Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) besonders wichtig. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beträgt über 2,5 Milliarden Euro. Unser Kämmerer Dieter Schütz hat es geschafft, die finanziellen Eckwerte aus dem Sommer 2024 einzuhalten. Das bedeutet: Stabilität und Klarheit für alle, die mit dem LWV zu tun haben.
Diese Stabilität hilft vielen:
• Landkreise und Städte können frühzeitig planen, weil sie wissen, wie viel Geld sie für den LWV bereitstellen müssen. Das schützt sie vor überraschenden Kosten.
• Soziale Einrichtungen, die wichtige Hilfen und Dienstleistungen anbieten, können sich darauf verlassen, dass auch in diesem Jahr genug Geld da ist.
• Und vor allem bringt es Sicherheit für die Menschen, die der LWV unterstützt. Sie können darauf vertrauen, dass in ihrem Alltag alles wie gewohnt bleibt.
Doch der LWV steht vor großen Herausforderungen. Der Hilfebedarf wird sehr bürokratisch festgestellt. Die Kosten steigen jedes Jahr spürbar an. Das belastet die Landkreise und Städte, die den größten Teil der Finanzierung übernehmen. Letztlich sind es die Menschen in Hessen, die diese Leistungen über Steuern und Umlagen finanzieren.
Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Gemeinsam mit allen Beteiligten wollen wir schnell Lösungen finden, um den Kostenanstieg einzudämmen, ohne die Qualität und Verlässlichkeit der Unterstützung für die betroffenen Menschen zu gefährden. Wir sind überzeugt, dass Reformen – insbesondere am Bundesteilhabegesetz – und eine Überarbeitung unserer Teilhabeplanung PiT Entlastungen für alle Seiten ermöglichen können. Denn unser Ziel ist klar: ein verlässliches, faires und tragfähiges System, das die Menschen in den Mittelpunkt stellt.


Christian Klobuczynski, FW-Fraktion

Januar 2025

Die UN-Behindertenrechtskonvention im Diskurs

Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde in der BRD ein Standard gesetzt, der in fast alle Lebensbereiche hineinwirkt. Der Titel „Demokratie braucht Inklusion“ wurde gewählt, da Inklusion nicht nur eine Angelegenheit der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, sondern als Haltungsfrage und Querschnittsaufgabe für alle politischen Ressorts verstanden wird. Die Reform der Werkstätten und die Frage nach dem inklusiven Arbeitsmarkt beschäftigt uns im LWV. Positionspapiere und Aktionsplan prägen den Diskurs. Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung schließt ein, dass diese auf Augenhöhe im Diskurs beteiligt werden und vollen Zugang zu allen Lebensbereichen erhalten. Das schließt auch den Arbeitsmarkt mit ein. In den Niederlanden gibt es den Ansatz, dass grundsätzlich von einer großen Gruppe von Menschen mit Hemmnissen ausgegangen wird. Sie alle werden gleichberechtigt betrachtet und haben Anspruch auf einen Mindestlohn von 14 Euro. Bezüglich des Arbeitsmarktes spricht man von „Menschen mit Abstand zur Arbeit“. Nicht im negativen Sinn, sondern als Aufgabe für die Arbeitgeber, die auch KI nutzen, um den Abstand zu verringern. Die Arbeitsleistung wird gemessen und die Kommune an der Finanzierung der Einkommen beteiligt. Menschen mit Behinderung kommen gleichberechtigt in Arbeit und erhalten Mindestlohn. Inwieweit ein solcher Ansatz auch bei uns verfolgt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Diskurs um die Reform der Werkstätten und den inklusiven Arbeitsmarkt könnte zumindest um einige Erfahrungen bereichert werden.


Porträt Lutz Gehrke

Lutz Gehrke, AFD-Fraktion

Januar 2025

Bürokratie abbauen – Sozialausgaben reduzieren

Der Trend zur Bürokratisierung lässt sich an der steigenden Zahl an Gesetzen festmachen. Im Jahr 2022 zählte das Bundesjustizministerium 1.773 gültige Bundesgesetze mit 50.738 Einzelnormen sowie 2.795 Verordnungen mit 42.590 Einzelnormen. Ob das ab dem 01.01.2025 geltende Bürokratieentlastungsgesetz Abhilfe bei den o.g. Regelwerken im Bereich Sozialausgaben schaffen kann, ist fraglich. Folgende Zahlen verdeutlichen die Ausmaße: Die Ausgaben der Sozialhilfeträger für Leistungen Sozialgesetzbuch XII sind um 20 Prozent gestiegen. Darunter stiegen die Ausgaben zur Pflege in Einrichtungen besonders stark um 30 Prozent Die finanzielle Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten ist auch aufgrund dieser stetig steigenden Belastungen nicht gut. Eine Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu vergrößern, ist der Bürokratieabbau. Bürokratie dient vielfach wichtigen Zwecken, wie Patientensteuerung, Sicherung von Qualität und Transparenz. Gleichzeitig wurde deutlich, dass in den letzten Jahrzehnten Regelungen entstanden sind, die zu einem Übermaß an Bürokratie geführt haben. Ein aktuelles Beispiel ist das BTHG: „mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung“. Ein Gesetz, das zweifelsohne den richtigen Ansatz verfolgt, sich aber leider zu einem Bürokratiemonster entwickelt hat. Ein Bürokratieabbau muss dem Spannungsverhältnis zwischen unverzichtbarer Bürokratie auf der einen Seite und dem Abbau von nicht notwendiger Bürokratie auf der anderen Seite gerecht werden. Eine Entbürokratisierung kann zudem nur dann erfolgreich sein, wenn sie durch alle beteiligten Akteure gemeinsam erfolgt. Vielfach beruht Bürokratie auch auf Vorgaben, die die Selbstverwaltung vereinbart und implementiert hat. Hier ist Selbstverwaltung ebenso aufgefordert, zu prüfen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Nicht einfach, aber machbar.