Die Fraktionen der Verbandsversammlung zu wichtigen Themen
Michael Reul, CDU-Fraktionsvorsitzender
Januar 2025
Der Wald von morgen – Stiftungsforsten Kloster Haina
Die Stiftungsforsten Kloster Haina (SKH) sind ein Regiebetrieb des LWV Hessen. Das wissen die Wenigsten. Neben den Waldflächen in Haina und in Merxhausen mit insgesamt 7.468 Hektar bewirtschaften die 26 Mitarbeiter des SKH auch 58 Hektar Waldfläche in Herborn. Zudem werden die vom Forstamt Darmstadt betreuten 123 Hektar großen Flächen des Hospitalfonds Hofheim verwaltet.
Dass Waldbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels nicht einfach ist, hat jeder von uns schon einmal gehört. Für den LWV Hessen als Besitzer der Waldflächen gilt es, seinen Wald und dessen Bewirtschaftung zukunftsfähig aufzustellen. Die Verbandsversammlung hat im Dezember 2024 richtigerweise Aspekte zur Optimierung der Betriebsführung der SKH beschlossen. Der Forstbetrieb wird auf die SAP-Finanzbuchhaltung des LWV Hessen umgestellt und man nutzt in diesem Bereich demnächst die Dienstleistungen und die Strukturen des Verbandes.
Ein neues junges Führungsduo in der Forstbetriebsleitung, Martha Töppe und Dr. Fabian Schwaiger, sollen zudem für den notwendigen Schwung bei der Weiterentwicklung der SKH sorgen. Neben der naturnahen Waldbewirtschaftung geht es insbesondere darum, dass unter Beachtung des Stiftungszweckes die Zukunftsfähigkeit der SKH sichergestellt wird. Die zukünftigen Herausforderungen brauchen neue Denkanstöße und Ideen in einem hochkomplexen Fachgebiet. Unser Wald muss auch im nächsten Jahrzehnt wirtschaftlich betrieben werden. Die CDU-Fraktion wird die wichtige personelle und strukturelle Neuaufstellung der SKH im Blick behalten. Die Weichen für den Wald von morgen müssen frühzeitig gestellt werden. Ein erster Schritt ist getan!
Renate Meixner-Römer, SPD-Fraktion
Januar 2025
Reformen in der Eingliederungshilfe erforderlich
Steigende Fallzahlen in der Eingliederungshilfe und Tariferhöhungen führen beim eingebrachten Haushalt 2025 zu Mehraufwendungen von 157,7 Millionen Euro auf nunmehr 2,537 Milliarden Euro. Diese Steigerung der Verbandsumlage muss von unseren Trägern, den kreisfreien Städte und Landkreisen, aufgebracht werden. Wir stehen als LWV in einer besonderen Verantwortung, da die finanzielle Lage in der kommunalen Familie ebenfalls sehr angespannt ist. Wir begrüßen die von Landesdirektorin Suanne Simmler erlassene Haushaltssperre, die bereits jetzt zu Beginn des Haushaltes 2025 in Kraft tritt. Schon im Jahr 2024 ist sie ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung gewesen. Gleichzeitig beobachten wir mit Sorge, dass der Anstieg der Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe auch durch die neue Leistungsfinanzierung in Hessen bedingt ist. Wir sind als LWV selbst gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Wir müssen die Leistungen effizienter, wirtschaftlicher und unbürokratischer erbringen. Konkret muss geprüft werden, welche internen Vorgaben und welche Regeln zwischen den Vertragsparteien reformbedürftig sind. Uns erreichen viele Rückmeldungen, dass die gut gemeinte Umsetzung in Hessen zu großen Problemen in der Praxis sowohl bei den Leistungserbringern wie auch in der Bearbeitung der Einzelfälle beim LWV führt. Ein deutlich entschlackter Hilfeplan und mehr pauschale Regelungen in der Vergütung könnten hier u.a. zu einer Optimierung des Systems führen. Damit geben wir unseren Anspruch, adäquate und personenzentrierte Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu erbringen, nicht auf. Noch im ersten Quartal 2025 möchten wir zu ersten tragfähigen Lösungen im Sinne aller Beteiligten in der Eingliederungshilfe kommen, damit wir bei knapper werdenden Finanzmitteln unseren gesetzlichen Auftrag gut ausfüllen können.
Michael Thiele, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Januar 2025
Studienfahrt der Koalition im LWV-Hessen in die Niederlande
Im Jahre 2015 wurde in den Niederlanden ein Gesetz zur Neuregelung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zum ersten Arbeitsmarkt verabschiedet. Statt gesplitteter Zuständigkeiten liegt die Aufgabe bei den Kommunen, die sich über Jobangebote und Dienstleister in Form von regionalen Netzwerken organisieren. Ein Großteil der Arbeitsaufträge sind kommunale ausgeschriebene Arbeitsaufträge, die über die Arbeitsgruppen kostengünstig umgesetzt werden können.
Die individuelle Arbeitsleistungsermittlung wird mit einem zertifizierten Verfahren, dem sogenannten Lohnwertmessverfahren, ermittelt. Hierbei werden bis zu 80 Prozent Lohnkostenzuschüsse im Rahmen des gesamten Verfahrens, was über drei Jahre dauert, erstattet. Die ermittelte Mindestarbeitsleistung des Betroffenen muss dabei bei 30 Prozent liegen. Die Betroffenen selbst erhalten Mindestlohn, was bedeutet, dass sie in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu gestalten. Aus dem Sozialhilfesystem fallen sie hierdurch heraus.
Die Zugangsverfahren sind klar geregelt. Anträge können jederzeit immer wieder erneut gestellt werden. Sichergestellt ist eine persönliche Begleitung einer Rechtsperson über den gesamten Feststellungszeitraum, von der Antragstellung bis zum Übergang und der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten regelmäßige Unterstützung durch kontinuierliche Beratung und dem Besuch am Arbeitsplatz selbst. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, das Arbeitskräftepotenzial von neuen Personengruppen zu nutzen, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. Die Arbeit wird entweder in Form von Einzelarbeitsplätzen in den Betrieben umgesetzt oder auch in Form von Gruppen von 5 bis 100 Personen. Arbeitsplätze und Arbeitsgelegenheiten werden individuell nach Fähigkeiten und Fertigkeiten gestaltet.
Dr. Stefan Naas, FDP-Fraktionsvorsitzender
Januar 2025
Freie Demokraten stehen für stabile Finanzen
„Eine Politik, die rechnen kann“ – dieses Motto begleitet die Freien Demokraten und ist auch für unsere Arbeit im Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) besonders wichtig. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beträgt über 2,5 Milliarden Euro. Unser Kämmerer Dieter Schütz hat es geschafft, die finanziellen Eckwerte aus dem Sommer 2024 einzuhalten. Das bedeutet: Stabilität und Klarheit für alle, die mit dem LWV zu tun haben.
Diese Stabilität hilft vielen:
• Landkreise und Städte können frühzeitig planen, weil sie wissen, wie viel Geld sie für den LWV bereitstellen müssen. Das schützt sie vor überraschenden Kosten.
• Soziale Einrichtungen, die wichtige Hilfen und Dienstleistungen anbieten, können sich darauf verlassen, dass auch in diesem Jahr genug Geld da ist.
• Und vor allem bringt es Sicherheit für die Menschen, die der LWV unterstützt. Sie können darauf vertrauen, dass in ihrem Alltag alles wie gewohnt bleibt.
Doch der LWV steht vor großen Herausforderungen. Der Hilfebedarf wird sehr bürokratisch festgestellt. Die Kosten steigen jedes Jahr spürbar an. Das belastet die Landkreise und Städte, die den größten Teil der Finanzierung übernehmen. Letztlich sind es die Menschen in Hessen, die diese Leistungen über Steuern und Umlagen finanzieren.
Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Gemeinsam mit allen Beteiligten wollen wir schnell Lösungen finden, um den Kostenanstieg einzudämmen, ohne die Qualität und Verlässlichkeit der Unterstützung für die betroffenen Menschen zu gefährden. Wir sind überzeugt, dass Reformen – insbesondere am Bundesteilhabegesetz – und eine Überarbeitung unserer Teilhabeplanung PiT Entlastungen für alle Seiten ermöglichen können. Denn unser Ziel ist klar: ein verlässliches, faires und tragfähiges System, das die Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Christian Klobuczynski, FW-Fraktion
Januar 2025
Die UN-Behindertenrechtskonvention im Diskurs
Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde in der BRD ein Standard gesetzt, der in fast alle Lebensbereiche hineinwirkt. Der Titel „Demokratie braucht Inklusion“ wurde gewählt, da Inklusion nicht nur eine Angelegenheit der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, sondern als Haltungsfrage und Querschnittsaufgabe für alle politischen Ressorts verstanden wird. Die Reform der Werkstätten und die Frage nach dem inklusiven Arbeitsmarkt beschäftigt uns im LWV. Positionspapiere und Aktionsplan prägen den Diskurs. Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung schließt ein, dass diese auf Augenhöhe im Diskurs beteiligt werden und vollen Zugang zu allen Lebensbereichen erhalten. Das schließt auch den Arbeitsmarkt mit ein. In den Niederlanden gibt es den Ansatz, dass grundsätzlich von einer großen Gruppe von Menschen mit Hemmnissen ausgegangen wird. Sie alle werden gleichberechtigt betrachtet und haben Anspruch auf einen Mindestlohn von 14 Euro. Bezüglich des Arbeitsmarktes spricht man von „Menschen mit Abstand zur Arbeit“. Nicht im negativen Sinn, sondern als Aufgabe für die Arbeitgeber, die auch KI nutzen, um den Abstand zu verringern. Die Arbeitsleistung wird gemessen und die Kommune an der Finanzierung der Einkommen beteiligt. Menschen mit Behinderung kommen gleichberechtigt in Arbeit und erhalten Mindestlohn. Inwieweit ein solcher Ansatz auch bei uns verfolgt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Diskurs um die Reform der Werkstätten und den inklusiven Arbeitsmarkt könnte zumindest um einige Erfahrungen bereichert werden.
Lutz Gehrke, AFD-Fraktion
Januar 2025
Bürokratie abbauen – Sozialausgaben reduzieren
Der Trend zur Bürokratisierung lässt sich an der steigenden Zahl an Gesetzen festmachen. Im Jahr 2022 zählte das Bundesjustizministerium 1.773 gültige Bundesgesetze mit 50.738 Einzelnormen sowie 2.795 Verordnungen mit 42.590 Einzelnormen. Ob das ab dem 01.01.2025 geltende Bürokratieentlastungsgesetz Abhilfe bei den o.g. Regelwerken im Bereich Sozialausgaben schaffen kann, ist fraglich. Folgende Zahlen verdeutlichen die Ausmaße: Die Ausgaben der Sozialhilfeträger für Leistungen Sozialgesetzbuch XII sind um 20 Prozent gestiegen. Darunter stiegen die Ausgaben zur Pflege in Einrichtungen besonders stark um 30 Prozent Die finanzielle Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten ist auch aufgrund dieser stetig steigenden Belastungen nicht gut. Eine Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu vergrößern, ist der Bürokratieabbau. Bürokratie dient vielfach wichtigen Zwecken, wie Patientensteuerung, Sicherung von Qualität und Transparenz. Gleichzeitig wurde deutlich, dass in den letzten Jahrzehnten Regelungen entstanden sind, die zu einem Übermaß an Bürokratie geführt haben. Ein aktuelles Beispiel ist das BTHG: „mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung“. Ein Gesetz, das zweifelsohne den richtigen Ansatz verfolgt, sich aber leider zu einem Bürokratiemonster entwickelt hat. Ein Bürokratieabbau muss dem Spannungsverhältnis zwischen unverzichtbarer Bürokratie auf der einen Seite und dem Abbau von nicht notwendiger Bürokratie auf der anderen Seite gerecht werden. Eine Entbürokratisierung kann zudem nur dann erfolgreich sein, wenn sie durch alle beteiligten Akteure gemeinsam erfolgt. Vielfach beruht Bürokratie auch auf Vorgaben, die die Selbstverwaltung vereinbart und implementiert hat. Hier ist Selbstverwaltung ebenso aufgefordert, zu prüfen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Nicht einfach, aber machbar.