Die Fraktionen der Verbandsversammlung zu wichtigen Themen

Jürgen Kaufmann, SPD-Fraktion

Oktober 2024

SPD unterstützt Vorschläge zur Weiterentwicklung des BTHG und bekräftigt Forderungen der kommunalen Ebene

Vier Jahre nach Inkrafttreten der leistungsrechtlichen Änderungen in der Eingliederungshilfe stellen wir fest, dass das BTHG an einigen Stellen zu Unstimmigkeiten führt, die einem modernen Teilhaberecht nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention im Wege stehen. Nicht in allen Teilen trägt das Gesetz dazu bei, die gesteckten Ziele für Menschen mit Behinderung zu erreichen, vor allem aber führt es zu einem immensen Kostenanstieg auf kommunaler Ebene. Aus diesem Grund begrüßen wir, dass die Verbandsversammlung des LWV ein entsprechendes Positionspapier des Deutschen Landkreistages (vgl. www.landkreistag.de/publikationen/169-band-64) unterstützt. Der LWV Hessen als zuständiger Eingliederungshilfeträger muss zusätzliche finanzielle Aufwendungen zusammen mit seinen Trägern, den Landkreisen und kreisfreien Städten, durch die Einführung des BTHG übernehmen (im Jahr 2024 rund 180 Mio. € zusätzlich). Für uns ergeben sich u.a. folgende Handlungsschritte: Übernahme der Mehrausgaben und der „Systemwidrig finanzierten Leistungen“ durch Bund und Länder, Reduzierung des Arbeitsaufwandes für den LWV und die Leistungserbringer (LE) bei der administrativen Umsetzung sowie eine fachliche Weitentwicklung, damit das BTHG zu dem Teilhaberecht wird, das auch den Zielen gerecht wird. Wir sind überzeugt, dass die genannten Forderungen des DLT zu einer spürbaren Entlastung des Haushaltes des LWV und unserer Träger führt. In Hessen müssen wir zudem zusammen mit den LE eine praxisbezogene Bewertung der Inhalte der neuen Rahmenverträge durchführen. Auch der immer stärkere Fachkräftemangel, vor allem bei den Leistungserbringern, macht einfachere und praktikable Reglungen erforderlich, um die Bedarfe der Menschen auch zukünftig erfüllen zu können. Wir unterstützen daher die von unserer Landesdirektorin Susanne Simmler und der gesamten Spitze des LWV initiierten Schritte, wie zum Beispiel die Haushaltssperre, und den insgesamt eingeschlagenen Weg. Diese und weitere Schritte sind dringend notwendig, damit der LWV auch in der Zukunft ein verlässlicher Partner für alle Beteiligten bleibt.


Michael Reul, CDU-Fraktionsvorsitzender

Oktober 2024

LWV-Verbandsversammlung setzt wichtige Zukunftssignale

Die Abgeordneten der LWV-Verbandsversammlung haben in Ihrer Sitzung Anfang Oktober zwei wichtige Signale gesetzt. Die CDU-Fraktion ist dankbar, dass nahezu alle Fraktionen erkannt haben, dass die Weiterentwicklung des BTHG nur gelingen kann, wenn einerseits der in der Eingliederungshilfe stark zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel und andererseits die Beschränkung auf einfache und praktikable Vorgaben ohne unnötigen Aufwand Berücksichtigung finden. Oberste Priorität muss der zielgerichtete Einsatz der Ressourcen zum Wohle der behinderten Menschen haben. Die finanzielle Leistungsfähigkeit aller Beteiligten und die personelle Umsetzbarkeit sollten dabei im Auge behalten werden. Wesentlicher Aspekt ist die Kostenverantwortung auf allen Ebenen. Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion den Beschluss der Verbandsversammlung zur Unterstützung der Vorschläge des Deutschen Landkreistages zur Weiterentwicklung des BTHG wie auch das Signal der Haushaltssperre, welches der LWV für das laufende Haushaltsjahr setzt. Die CDU-Fraktion wird die fachliche und finanzielle Entwicklung bei der Umsetzung des BTHG in Hessen konstruktiv, in den genannten Punkten aber auch weiterhin kritisch begleiten.
Mit einem zweiten wichtigen Beschluss werden alle Softwareentwicklungsaktivitäten des LWV organisatorisch, personell und finanziell in die ANLEI-Service GmbH verlagert. Die neue Struktur schafft Synergien und erweiterte Handlungsspielräume. Der LWV verwendet seit über zwei Jahrzehnten die selbst entwickelte Fachanwendung ANLEI als Software. Erfolgreich wurden Lizenzen der Software an die Schwesterverbände in NRW verkauft. Die CDU-Fraktion ist überzeugt davon, dass die Strukturänderung bei der ANLEI-Service GmbH ein zukunftsweisender richtiger und notwendiger Schritt ist.


Heike Gumpricht, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Oktober 2024

Sichtbarer werden – das würde uns freuen!

Ab in den Keller!
Die Grüne Fraktion im LWV hatte es – ehrlich gesagt – auch nicht anders erwartet, als sie auf Einladung des Archivleiters, Dr. Dominik Motz, das Archiv des LWV besichtigte.
Die Besucherinnen und Besucher trafen auf lange Reihen von Regalen gefüllt mit sehr vielen
Kartons: Hier ruhen alte und sehr alte Geschichten, z.T. Dokumente aus dem 9. Jahrhundert.
Und als besonderer Schatz lagert hier die Originalurkunde des einstigen Landgrafen Philipp des Großmütigen, der zwischen 1533 und 1542 die Klöster Haina (heute Vitos Haina), Merxhausen (heute Vitos Kurhessen) und Gronau (im Dreißigjährigen Krieg zerstört) sowie die Pfarrei Hofheim (seit 1904 Philippshospital, heute Vitos Südhessen) mit allem Besitz in eine Hospitalstiftung einbrachte. Seit 491 Jahren verdanken die Stiftungsforsten Haina
ihre Existenz dieser bis heute gültigen Stiftungsurkunde! Besonders berührend war die Geschichte hinter einer Patientenakte eines jungen Mannes, Ernst Putzki, der während der Nazizeit in der Landesheilanstalt Weilmünster inhaftiert war. Der Blick in seine Akte, in der sich auch Briefe an seine Mutter befanden, der er mitteilte, dass das Obst, dass die Mutter ihm schicken wollte, nicht bei ihm angekommen war, berührte alle Besucher*innen und machte betroffen. Ernst Putzki verstarb im Januar 1945 in der Landesheilanstalt Hadamar. Fraktionsvorsitzender Michael Thiele stellte treffend fest, dass die Arbeit von Dr. Motz und seinen Mitarbeiterinnen die Grundlage unserer modernen politischen Behindertenpolitik sei und dieses historische Erbe zu bewahren gelte. Wir bräuchten diese Historie für unsere Arbeit, denn gerade die NS-Euthanasie-Akten seien von besonderer Bedeutung und sollten weiterhin aufgearbeitet werden. Dr. Motz erklärte, dass bei ihnen Vieles im Verborgenen abliefe. Es wäre schön, wenn ihre Arbeit mehr wahrgenommen würde und Besucher öfters nachfragen würden.
Sichtbarer werden – das würde uns freuen!


Porträt Albrecht Fritz

Albrecht Fritz, FW-Fraktionsvorsitzender

Oktober 2024

Umsetzung BTHG – „Bürokratiemonster“ beseitigen

Die Verbandsversammlung des LWV Hessen unterstützt die Vorschläge des Deutschen Landkreistages zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes.
Als kurzfristige Maßnahme wird die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes auf allen Ebenen, insbesondere bei der Umsetzung des Bedarfsermittlungsverfahrens gefordert. In Hessen hat sich der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan Hessen (PiT) zu einem „Bürokratiemonster“ entwickelt, ohne dass damit ein unmittelbarer Nutzen für die Leistungsberechtigten verbunden wäre. Dies muss dringend vereinfacht werden. Sowohl die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe als auch insbesondere die Menschen mit Beeinträchtigungen beklagen den bürokratischen Aufwand bei der Ermittlung des Unterstützungsbedarfes. Die derzeitige Fassung des PiT ist für die Menschen, um die es geht, definitiv nicht verstehbar. Die Reform des BTHG sollte aber insbesondere die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen stärken. Diese Erwartung wurde bisher kaum erfüllt.
Rückstände in der Bearbeitung von Einzelfällen bei der Ermittlung und zeitlichen Einschätzung der individuellen Bedarfe, offene Kostenzusagen, Finanzierungsaußenstände bei den Leistungserbringern durch Abstimmungsschwierigkeiten und Abrechnungsproblematik sind die Folgen. Lösungsansätze zur Vereinfachung im Bedarfsermittlungsverfahren wurden von der Verwaltung des LWV aufgezeigt. Bis zur Einführung eines PiT-Folgeinstrumentes müssen kurzfristig, mit allen Beteiligten auf Augenhöhe, praxisnahe Übergangslösungen vereinbart werden, damit die landesweite Struktur der Eingliederungshilfe in Hessen keinen dauerhaften Schaden nimmt. Hessenweit einheitliche Lebensverhältnisse für behinderte Menschen müssen das Ziel bleiben.


Michael Reul, CDU-Fraktionsvorsitzender

Juli 2024

Bilanz bei der Umsetzung BTHG zum Teil ernüchternd

2024 – sieben Jahre nach der ersten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Welche Erfolge wurden bei der Umsetzung des BTHG bisher erzielt? Welche Hemmnisse zur Umsetzung existieren? Was sind die größten aktuellen Herausforderungen bei der weiteren Realisierung des BTHG?
Für die leistungsberechtigten Menschen positiv zu bewerten ist sicherlich die weitgehende Freistellung von Einkommen und Vermögen. Ob am Ende ein Mehrwert bei der Umsetzung des individuellen Hilfebedarfs im Sinne der Personenzentrierung bilanziert werden kann, wird noch konkret festzustellen sein. Auffällig und zunehmend kritisiert wird, dass die Verfahren zum Teilhabeplan zu komplex und verwaltungsaufwändig sind. Der Deutsche Landkreistag als Vertreter von 294 Landkreisen hat dies im Mai 2024 in einem Positionspapier an verschiedenen Aspekten sehr deutlich gemacht und Reformen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe eingefordert. Diesem Ansinnen schließt sich die CDU vollends an. Die fachliche und finanzielle Weiterentwicklung des Systems der Eingliederungshilfe kann nur gelingen, wenn wir ehrlich, sachlich und ergebnisoffen Bilanz ziehen und die Umsetzung des BTHG beim LWV und auf Landes- und Bundesebene in diesem Sinne diskutieren!
Dabei ist der CDU-Fraktion eines besonders wichtig: Der in der Eingliederungshilfe stark zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel erfordert die Beschränkung auf einfache und praktikable Vorgaben ohne unnötigen Aufwand. Die auf allen Seiten weniger werdenden Personalressourcen müssen zum Wohle der behinderten Menschen zielgerichtet eingesetzt werden!


Stephan Aurand, SPD-Fraktion

Juli 2024

Behandlung Zuhause statt in der Klinik

Wenn Menschen akut psychisch erkranken, ist ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik in vielen Fällen sinnvoll. Es gibt aber auch eine Alternative: Die stationsäquivalente Behandlung, kurz StäB. Vitos hat das Potenzial dieser Behandlungsalternative früh erkannt und inzwischen hessenweit zwölf mobile Behandlungsteams aufgebaut. Seit kurzem gibt es das Angebot auch für erkrankte Kinder und Jugendliche.
Die Behandlung in den eigenen vier Wänden bringt für die Patientinnen und Patienten viele Vorteile mit sich: Sie müssen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen und können die Behandlung direkt in ihrem Alltag umsetzen. Für psychisch Erkrankte, die auch noch Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, wäre es zudem kaum möglich, sich in eine Klinik einweisen zu lassen. Mit StäB ermöglicht Vitos diesen Menschen den Zugang zur Behandlung.
Für Vitos, das als hessenweit größter Anbieter in der psychiatrischen Versorgung auch nach Lösungen für den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen suchen muss, bietet StäB einen weiteren Vorteil: Es ist – trotz täglich stattfindender Patientenkontakte der aufsuchenden Behandlungsteams – für medizinisches Personal hoch attraktiv. Die Mitglieder der Behandlungsteams können ihre Arbeitszeiten flexibler gestalten. Dadurch gelingt es, trotz des Fachkräftemangels ausreichend Personal zu finden. In mehrfacher Hinsicht ein zukunftsweisendes Behandlungsmodell!
Vitos baut StäB immer weiter aus – mit zunehmendem Erfolg. Fast 700 Patientinnen und Patienten haben im vergangenen Jahr von StäB profitiert. Das Erfolgsmodell hat Vitos kürzlich auch auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie übertragen. Es gibt hessenweit bereits vier Teams, die psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld behandeln. Weitere StäB-Teams sind im Aufbau. Der Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie, der bei Vitos gerade 50 Jahre alt geworden ist, stellt sich damit für die Zukunft auf. Bundesweit gehört Vitos zu den führenden Anbietern dieser Betreuungsform.


Dr. Stefan Naas, FDP-Fraktionsvorsitzender

Juli 2024

Beste Bildung in den Schulen des LWV

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Das regelt unter anderem die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in diesem Jahr ihren 35. Geburtstag feiert. Bildung ist viel mehr als Wissen und Fähigkeiten, die Kinder in der Schule lernen. Kinder sollen ihre Persönlichkeit und ihre Begabungen voll entfalten können. Bildung ist uns Freien Demokraten so wichtig, dass wir die „Beste Bildung“ als zentralen Punkt in das Leitbild unserer Partei aufgenommen haben. Wir stehen dafür, dass wir in den Schulen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen beste Bildung ermöglichen.
In diesem Sommer hat sich die Verbandsversammlung des LWV gleich mit zweimal mit den Schulen beschäftigt. Zum einen profitieren die Kinder und Jugendlichen an den Förderschulen Hören und Sehen künftig von der Schulsozialarbeit. Ausgebildete Sozialpädagogen unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei persönlichen Problemen oder Konflikten in der Klasse. Das hilft den Kindern und Jugendlichen in unseren Schulen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Für diese Unterstützung hat unser Beigeordneter Dieter Schütz drei Stellen eingeplant.
Zum anderen hat die Schulkommission das Konzept „Unsere Zukunftsschulen“ beraten. Gemeinsam haben engagierten Vertreterinnen und Vertreter von Eltern und Lehrern mit der Politik und der Verwaltung überlegt, wie wir unsere Förderschulen noch besser machen können. Die besondere Herausforderung: jedes Kind hat einen ganz individuellen Förderbedarf, der berücksichtigt werden muss. Eine von vielen Anregungen war, künftig auch Künstliche Intelligenz (kurz KI) zu nutzen. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich mich herzlich bedanken. Die Ergebnisse des Konzeptes werden wir jetzt in die Schulentwicklungsplanung aufnehmen. So haben hoffentlich bald alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und auch die Eltern – Vorteile von der Arbeit der vergangenen Monate.


Jörg Ludwig, FW-Fraktion

Juli 2024

Eckwerte bringen Planungssicherheit für Kommunen

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 – mittlerweile vom Hessischen Innenministerium genehmigt – ist Garantie für die Handlungsfähigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes auch in diesem Jahr. Eine Alternative hierzu gibt es nicht. Steigende Fallzahlen und höhere Tarife für die Mitarbeitenden bedingen natürlich auch höhere Aufwendungen. Die Erhöhung der Umlage auf 178 Millionen Euro ist die logische Folge. Dass darin die so genannten systemwidrigen Leistungen inkludiert sind, die die Eingliederungshilfe im Umfang von ca. 130 Millionen Euro belasten, ist der eigentliche Systemfehler, den der Gesetzgeber endlich korrigieren muss.
Solange hier keine Änderung zu verzeichnen ist, ist das Verständnis der Kommunen in Hessen gefordert. Gerade auch, weil aus den beschlossenen Eckwerten hervorgeht, dass auch für das Jahr 2025 eine weitere Erhöhung erforderlich sein wird, obwohl die Belastung der öffentlichen Haushalte bereits jetzt als kritisch zu bewerten ist.
Dennoch sollen und wollen wir den Weg beibehalten: die personenzentrierte Förderung von Menschen mit Behinderung. Deren gesamtgesellschaftliche Inklusion – auch in den allgemeinen Arbeitsmarkt – ist das erklärte Ziel, von uns, von der Koalition. Dafür müssen auch die Mittel der Ausgleichsabgabe zielgerichtet eingesetzt werden; innovative Ideen gilt es umzusetzen.
Wir sind überzeugt, dass wir mit der neuen Landesdirektorin Susanne Simmler und der neuen Ersten Beigeordneten Ulrike Gote sowie dem Beigeordneten Dieter Schütz unsere erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fortsetzen und auch künftig einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten!


Porträt Dr. Stefan Naas

Dr. Stefan Naas, FDP-Fraktionsvorsitzender

April 2024

Visionen für zukunftsfitten LWV-Wald

Dürre, Borkenkäfer und Stürme – Extrembedingungen haben deutliche Spuren in den Stiftungsforsten Kloster Haina hinterlassen. Verheerende Dürrejahre von 2018 bis 2022 dezimierten einen Großteil der Fichten im Wald. Zahlreiche Rotbuchen sind abgestorben und mussten gefällt werden. Borkenkäferbefall und Stürme verschärften die Situation zusätzlich. Unsere Forstleute konnten auf die besondere Lage nur noch reagieren.
Nun muss gehandelt werden. Die Verbandsversammlung hat beschlossen, den Wald „zukunftsfit“ zu machen. Als Freie Demokraten sind wir überzeugt, dass das auch neue Ideen erfordert. Denn die Zukunft unseres Waldes lässt sich nicht allein durch die Produktion von Hackschnitzeln sichern. Wir müssen über den Tellerrand hinauszuschauen und alternative Konzepte prüfen.
Ein solches Konzept wäre der Hochzeitswald Haina. Bei diesem Konzept können Paare inmitten unseres Waldes den Bund fürs Leben eingehen. Oder das Konzept des Ruheforstes, bei dem Verstorbene im Stiftungsforst beigesetzt werden. Indem wir unser Angebot breiter aufstellen, schaffen wir nicht nur zusätzliche Einnahmequellen für den Forstbetrieb, sondern stellen auch langfristig eine durchdachte Finanzierung sicher. Zugleich zeigen wir: Der LWV kann Innovation.
Wir Freie Demokraten finden: Es ist an der Zeit, kreativ neue Wege zu gehen und unseren Wald für die Zukunft zu rüsten. Gemeinsam können wir die Herausforderungen meistern und den Forstbetrieb Haina zu einem Vorreiter für eine wirtschaftlich nachhaltige Waldbewirtschaftung machen.


Porträt Carsten Müller

Carsten Müller, SPD-Fraktionsvorsitzender

April 2024

Susanne Selbert und LWV Hessen – eine Erfolgsstory

Seit dem 1. Mai 2018 ist Susanne Selbert als Landesdirektorin für den LWV Hessen verantwortlich. Mit ihr steht eine Sozialdemokratin an der Spitze des Verbandes, die sich in ihrer am 30.04.2024 zu Ende gehenden Amtszeit immer für soziale Interessen und für Menschen engagiert hat, die in unserer Gesellschaft eine Stimme brauchen. Sie hat sich mit ganzer Kraft dafür eingesetzt, den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu fördern. Sie ist damit zu einer echten Botschafterin für die Belange von Menschen mit Behinderung in Hessen geworden und hat das Schiff „LWV“ als Kapitänin mit klarem Kurs durch die stürmische See gesteuert, gemeinsam mit den beiden hauptamtlichen Beigeordneten.

Susanne Selbert hinterlässt Spuren nicht nur in der Sozialpolitik, sondern auch bei den Kolleginnen und Kollegen des LWV Hessen und als Aufsichtsratsvorsitzende für die Beschäftigten des Vitos Konzerns. Sofort nach ihrem Amtsantritt im Mai 2018 hat sie durch ihre empathische, wertschätzende, motivierende und offene Art für einen positiven Stimmungswechsel innerhalb der Mitarbeiterschaft gesorgt.  Durch ihre positive Kommunikation und hohe fachliche Kompetenz, vielfältige Innovationen und ihre politische Durchsetzungsfähigkeit ist es ihr gelungen, die Diskussion um eine mögliche Auflösung des LWV Hessen zu beenden.

Der LWV Hessen ist nicht zuletzt aufgrund des Handelns von Susanne Selbert zu einem verlässlichen Partner für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung und für die Träger unseres Verbandes geworden. Und dies, obwohl viele Krisen wie die Coronapandemie und die Folgen des Ukrainekrieges zu meistern waren. Hinzu kam die Umsetzung des BTHG mit der Etablierung einer neuen Aufbauorganisation innerhalb des LWV. Auch wenn wir es bedauern, respektieren wir ihren Wunsch, einen neuen Lebensabschnitt außerhalb der Politik zu beginnen. Dafür wünschen wir Susanne Selbert alles Gute. Wir sind ihr für ihre Tätigkeit als Landesdirektorin des LWV Hessen und Aufsichtsratsvorsitzende des Vitos Konzerns sehr dankbar.


Porträt Michael Reul

Michael Reul, CDU-Fraktionsvorsitzender

April 2024

Neue Leistungssystematik eng begleiten

Seit dem letzten Jahr bis Ende 2025 werden die Hilfepläne der Menschen mit Behinderung in Hessen an die neue Leistungs- und Finanzierungssystematik angepasst. Dem vorausgegangen war eine budgetneutrale Umstellung der bisherigen Systematik bei den Leistungserbringern. Die CDU erwartet, dass der gesamte Umstellungsprozess durch alle Beteiligten eng begleitet wird, möglichst mit einer externen Evaluation. Es muss in den Blick genommen werden, ob notwendige Unterstützungsleistungen für die Betroffenen ohne zusätzliche bürokratische Hürden erbracht werden. In Zeiten des Fachkräftemangels muss alles getan werden, damit die Arbeit mit den Menschen im Vordergrund steht.

Die CDU-Fraktion erhofft sich durch eine enge Begleitung eine valide Einschätzung, ob der eingeschlagene Weg mit finanziellen Risiken beim LWV Hessen und/oder bei den Leistungserbringern verbunden ist. Zudem sollten wichtige Aspekte des Umstellungsprozesses betrachtet werden: Greifen die Annahmen und Vereinbarungen in den beschlossenen Rahmenverträgen? Wie entwickeln sich Leistungsumfänge in der neuen Systematik? Greifen die gemeinsam vereinbarten Steuerungselemente im Einzelfall sowie in einer Gesamtbetrachtung? Stärkt die neue Systematik die Personenzentrierung mit mehr Durchlässigkeit bei der Umsetzung des individuellen Hilfebedarfs? Die genannten Aspekte sollten im Sinne der Beteiligten frühzeitig betrachtet und bewertet werden. Der LWV Hessen sollte schnellstmöglich gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Leistungserbringer eine externe Evaluation aus vorhanden Mitteln des Projektes Gesamtsteuerung Teilhabe vereinbaren und den Umstellungsprozess begleiten.


Porträt Lutz Gehrke

Lutz Gehrke, AFD-Fraktion

April 2024

Die mittelfristige Finanzplanung

Die AfD hat dem Haushalt 2024 zugestimmt, obwohl nur durch den Einsatz von Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden konnte. Doch diese Rücklagen sind endlich.

Die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung des LWV bilden 3 Säulen. 1. Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städt. 2. Finanzzuwendungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich. 3. Eigene Einnahmen. Die Verbandsumlage, der Beitrag den die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger gemessen an ihrer Finanzkraft jährlich an den LWV zahlen, ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des LWV geworden.

Diese Hauptsäule scheint erhebliche finanzielle Probleme zu haben. Laut Haushaltsplan 2024 sieht der LWV bis zum Jahre 2027 eine Steigerung von ca. 20% der aktuellen Verbandsumlage vor. Was bedeuten die jährlichen Steigerungen für die Träger, sind sie überhaupt noch in der Lage diese Steigerungen mitzutragen? Gesetzlich sind sie dazu jedenfalls verpflichtet. Wie sieht es in den kommunalen Haushalten wirklich aus und mit welchen Problemen haben diese zu kämpfen? Immer mehr Herausforderungen mit absehbar weniger Fachkräften und engeren finanziellen Spielräumen.

Die kommenden Haushaltsjahre werden weiterhin von gewissen Ereignissen (Kriegsgeschehen Ukraine), eine anhaltend hohe und nur langsam zurückgehende Inflation, ein möglicher Wiederanstieg der Energiepreise, die Entwicklung der Geflüchtetenzahlen, die Situation der kommunalen Krankenhausträger sowie mögliche Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes geprägt sein.

Was tun? Aus unserer Sicht steht das 3-Säulenprinzip auf dem Prüfstand. Hier muss kurzfristig eine Lösung gefunden werden, wie man die notwendige Finanzierung im Sinne aller Beteiligten sichert. Wir können und dürfen die 65.100 Menschen in Hessen mit Behinderung nicht im Stich lassen.


Porträt Michael Thiele

Michael Thiele, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Januar 2024

Fachtagung für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Am 27. November 2023 fand eine Fachtagung statt mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung künftig leichter und schneller ins Arbeitsleben zu bringen. Vertreten waren mehr als 100 Teilnehmer zum Beispiel von der Agentur für Arbeit bis hin zu Vertretern aus der Politik im Ständesaal in Kassel.

Vier Arbeitsgruppen zeigten auf, wie Hilfeansätze für Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt werden können:

Die Fachtagung zeigte, dass alle wesentlichen Instrumente bereits vorhanden sind, um Behinderten den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Eine gute Grundlage dafür bildet eine kooperative Ausgangssituation zwischen den verschiedenen Kostenträgern, den Maßnahmeträgern und den Betroffenen selbst. Auch die kontinuierliche Begleitung der behinderten Person spielt eine entscheidende Rolle.

Die Etablierung von Netzwerken auf regionaler Ebene würde dieses Vorhaben fördern und zur Bildung neuer Kooperationsformen führen. Am Ende der Fachtagung blieb die große Hoffnung, dass weitere Initiativen im Sinne der personenzentrierten Hilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung entstehen werden.


Porträt Anna Hofmann

Anna Hofmann, DIE LINKE

Januar 2024

Housing First-Modelle für die hessische Wohnungslosenhilfe

Gerade in Deutschland haben mangelnde Investition in sozialen Wohnraum, horrend gestiegene Mieten bei gleichbleibend hohen Geflüchtetenzahlen zu einem deutlich überteuerten Wohnungsmarkt geführt, der auch Menschen im Niedriglohnsektor in die Wohnungslosigkeit treibt. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu gutem und bezahlbaren Wohnraum ist für Menschen mit bis zu mittleren Einkommen schwierig. Wer einmal wohnungslos geworden ist, konkurriert um wenige Sozialwohnungen und scheitert oft an der Bürokratie. 

Denn das bestehende Stufenmodell der deutschen Sozialgesetzgebung sieht vor erst nach der Bewältigung verschiedener Problemlagen (Abstinenz etc.) eine dauerhaft Wohnung zu beziehen: Man geht vom Notquartier zum Übergangswohnen und dann erst in die eigene Wohnung. Viele Menschen schaffen aber die Übergänge nicht. Die Sozialgesetzgebung arbeitet mit einem Modell der „Wohnfähigkeit“, was bedeutet, dass andere Probleme, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben, zuerst behoben werden müssen und erst dann eine Wohnung bezogen werden darf. Dieser Ansatz führt dazu, dass viele Menschen nie aus der Wohnungslosigkeit herauskommen.

Dagegen steht der Ansatz „Housing First „. Hier wird angenommen, dass eine obdachlose Person oder Familie als Erstes eine stabile Unterkunft braucht und andere Angelegenheiten erst danach angegangen werden können. Die konsequenteste Umsetzung des Ansatzes wurde bislang in Finnland erreicht: Seit Einführung von „Housing First“ hat Finnland die Obdachlosigkeit mehr als halbiert, von 8.260 im Jahr 2008 auf 3.686 Obdachlose im Jahr 2022. Der LWV sollte dieses zum Vorbild nehmen und umsetzen.


Porträt Albrecht Fritz

Albrecht Fritz, FW-Fraktionsvorsitzender

Januar 2024

PSKB: Landeseinheitliche Standards – Finanzierung

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) sind als wesentlicher Bestandteil der regionalen, niedrigschwelligen gemeindepsychiatrischen Versorgung in Hessen als wohnortnahes Angebot inhaltlich neu auszurichten, damit landeseinheitliche Standards erreicht werden. Die personenzentrierte Bedarfsermittlung macht es möglich, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in ihrem Sozialraum führen können.

Hierzu muss auch die Finanzierungssystematik in Abstimmung mit den Kommunen neu aufgestellt werden. Es besteht mit den Kommunen weitgehend Einvernehmen, dass eine kommunale Steuerungsmöglichkeit erhalten bleiben soll. Ob die Erarbeitung einheitlicher Standards kostenneutral erfolgen wird, ist jedoch fraglich. Zunächst übernimmt der LWV Hessen ab dem Jahr 2024 die Finanzierungsanteile von Landkreisen und kreisfreien Städten und steigert den einwohnerbezogenen Betrag auf 0,52 Euro für die derzeitigen Leistungen des LWV. Eine neue Finanzierungssystematik soll für die Zukunft in einer gemeinsamen AG der kommunalen Träger und des LWV erarbeitet werden.

Der jährliche Aufwand des LWV für die 48 PSKB wird deutlich über 7 Mio. Euro liegen. Bleibt zu hoffen, dass auch zukünftig regionale Unterschiede berücksichtigt werden können. Personenzentrierte Bedarfsermittlung wird tendenziell zu höheren Kosten führen. Die über Jahrzehnte gewachsene sehr heterogene Struktur wird alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen. Hoffen wir im Interesse der betroffenen Menschen, das landeseinheitliche Standards durch eine neue Finanzierungssystematik auf auskömmlichem Niveau geschaffen werden können.