Zum betriebswirtschaftlichen Monitoring, gegenseitigen Austausch und zur Stärkung der Zusammenarbeit trafen sich kürzlich Vertreter von mehr als 30 hessischen Inklusionsbetrieben mit dem zuständigen Team des LWV Hessen Integrationsamtes im Ständehaus in Kassel. Einige von den Geschäftsleitungen, so stellte sich schnell heraus, waren zum ersten Mal bei dem Jahrestreffen dieser Art dabei, das zum 18. Mal stattfand. Sie waren besonders gespannt auf den Austausch zu den Fragestellungen: Wie meistern die zumeist gemeinnützigen Betriebe den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Inklusion als ihrem hauptsächlichen Unternehmenszweck? Vor welchen Herausforderungen stehen sie? Welche Unternehmen und Dienstleistungen schlagen sich wirtschaftlich erfolgreich und wo zeichnen sich Krisensituationen ab? Neben diesen Themen des Arbeitstreffens lag ein besonderes Augenmerk auf dem Thema „Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt“ – ein Anliegen, das der LWV Hessen nachdrücklich fördert. Begrüßt wurden die Gäste von Ralf Geßner, stellvertretender Leiter des Integrationsamtes, und LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler, die sich sichtlich freute, einige bekannte Gesichter unter den Anwesenden zu entdecken. Seit ihrem Beginn als Landesdirektorin beim LWV Hessen hat sie nämlich einige Inklusionsunternehmen besucht, weil ihr die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Thema sehr am Herzen liegt. „Der wirtschaftliche Erfolg fliegt den Inklusionsunternehmen nicht einfach zu, er muss hart erarbeitet werden“, resümierte sie. „Die finanziellen Förderungen des Integrationsamtes dürfen nicht als großzügige Spenden oder gar als wettbewerbsverzerrende öffentliche Subventionen missverstanden werden. Sie sind lediglich Nachteilsausgleiche, die auch andere Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes erhalten würden, wenn sie sich genauso für die Beschäftigung von Menschen mit Handicap einsetzen würden, wie es die hessischen Inklusionsbetriebe tun“, sagte Susanne Simmler in ihrer Rede.



Förderungen
Als eigener weiterer Tagesordnungspunkt referierte Carolin Rittgarn zum Thema Fördermaßnahmen: Gemeinsam mit dem Hessischen Sozialministerium habe das LWV Hessen Integrationsamt in 2022 Förderverbesserungen zur Zukunftssicherung und Stabilität der hessischen Inklusionsbetriebe vereinbart, die bis Ende 2026 befristet sind. Insbesondere die finanziellen Leistungen für Modernisierungen konnten dadurch deutlich verbessert werden. Sie tragen dazu bei, den durch Zurückhaltung in der Corona-Zeit entstandenen Investitionsstau zu mildern.
Drei neue Fördertatbestände wurden in diesem Jahr zusätzlich nach Abstimmung mit der Fachaufsicht beim Hessischen Sozialministerium auf den Weg gebracht: die Verbesserung von Weiterbildungsangeboten in Inklusionsbetrieben durch Bildungsgutscheine, die Übernahme von Kosten für einen Stand bei öffentlichen Veranstaltungen, um das Thema der Inklusionsbetriebe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und die Möglichkeit, Pauschalen von Planungs- und Ausschreibungskosten in die Förderungen aufzunehmen.
Monitoring und Austausch
Zuvor hatten Manuela Kisker und Celine Krenzke von der FAF gGmbH die Ergebnisse der 18. Monitoringrunde präsentiert und diskutierten diese mit den Vertreterinnen und Vertretern der Inklusionsbetriebe sowie des Integrationsamtes. Kisker und Krenzke sind es, die über das Jahr hinweg im Auftrag des LWV die hessischen Inklusionsbetriebe begleiten (siehe Hintergrund). Ziel dabei ist, die Beschäftigung insbesondere für Menschen mit Behinderung langfristig zu sichern und die Betriebe wirtschaftlich zukunftsfähig aufzustellen. 2025, so zeigten sie, waren in den Betrieben 1.885 Personen beschäftigt, davon 75 Prozent sozialversicherungspflichtig. Rund jeder zweite Arbeitsplatz war mit einem Menschen mit Behinderung besetzt. Flexibles und marktgerechtes Handeln der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Nachteilsausgleiche des Integrationsamtes – etwa 70 Prozent des Gesamtfördervolumens – stabilisieren die Betriebe; zugleich zeigt der Rückfluss, dass sich die Förderung rechnet: 2024 flossen pro Förder-Euro 1,83 Euro über Sozialabgaben und Steuern an die Sozialsysteme zurück.
Die Auswertung zeigt zudem, dass wirtschaftliche Belastungen wie Mindestlohnerhöhungen, Kostendruck (u. a. Energie), Personal- und Lieferkettenprobleme sowie Transformationsanforderungen auch Inklusionsbetriebe deutlich treffen.



Übergang aus Werkstätten
Neben dem betriebswirtschaftlichen Monitoring war das Treffen dem Thema „Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ gewidmet. Vier Arbeitsgruppen, geleitet von Ralf Geßner und Carolin Rittgarn vom Integrationsamt sowie Manuela Kisker und Celine Krenzke von der FAF gGmbH, setzten sich unter verschiedenen Aspekten mit dem Thema auseinander. In Arbeitsgruppen wurden die Themen „Zielgruppe identifizieren“, „Gestaltung des Überganges“, „Absicherung des Überganges“ und „Hemmnisse für den Übergang“ beleuchtet und Erfahrungen der einzelnen Inklusionsbetriebe dazu ausgetauscht: Praktikum, BiB oder Budget für Arbeit oder regulärer Übergang, Rolle von Eltern und Betreuern beim Übergang, Onboarding-Maßnahmen gestalten, Rolle des Rückkehrrechts oder des Kündigungsschutzes sind nur einige Stichworte, die in den angeregten Gesprächen auftauchten.
So wurde zum Schluss der Veranstaltung die Zeit knapp und es wurde deutlich, wie groß das Interesse an dem jährlichen Austausch ist. Und ebenso deutlich wurde, was Susanne Simmler zuvor formuliert hatte: „Inklusionsbetriebe sind keine Sonderwelt, sondern Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes, die zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und Inklusion kein Widerspruch sind.“
HINTERGRUND
Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
49 Inklusionsbetriebe gibt es in Hessen insgesamt. Wie alle anderen Arbeitgeber auch müssen sie sich als rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten – mit der Besonderheit, dass sie auf mindestens 30 Prozent ihrer Stellen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dafür erhalten Inklusionsbetriebe finanzielle Förderung, betriebswirtschaftliche Begleitung und Beratung durch das LWV Hessen Integrationsamt, das wiederum von der Beratungsfirma FAF (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH für Inklusionsbetriebe und soziale Unternehmen) unterstützt wird.
Die finanziellen Leistungen, die das Integrationsamt des LWV Hessen an schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber sowie an Inklusionsbetriebe zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt, werden aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert, also jener Summe, die Arbeitgeber zahlen, die die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen nicht besetzen. Diese Mittel stammen also ausdrücklich nicht aus den originären Haushaltsmitteln des LWV Hessen.
