
„Der Job hier bereitet mir echt große Freude!“
Um Menschen mit starken Beeinträchtigungen im Arbeitsleben zu unterstützen, sind Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellten behinderte Menschen zu beschäftigen. Der LWV Hessen ist hier besonders vorbildlich. Im vergangenen Jahr lag der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut über 15 Prozent. Stellvertretend für viele andere […]
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